Rechtsprechung
   ArbG Freiburg, 10.10.2002 - 11 BV 15/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23200
ArbG Freiburg, 10.10.2002 - 11 BV 15/02 (https://dejure.org/2002,23200)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 10.10.2002 - 11 BV 15/02 (https://dejure.org/2002,23200)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 11 BV 15/02 (https://dejure.org/2002,23200)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,23200) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtung der Wahl einer Schwerbehindertenvertreterin in einer Dienststelle - Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung in Dienststellen des Geltungsbereichs des Personalvertretungsgesetzes; Verweisung des Rechtsstreits von der Arbeitsgerichtsbarkeit an die Verwaltungsgerichtsbarkeit; Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Ausschließliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 2003, 245
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.03.1983 - 6 P 30.82

    Zum Verfahren bei Anfechtung der Wahl des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten

    Auszug aus ArbG Freiburg, 10.10.2002 - 11 BV 15/02
    So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 17.03.1983 (6 P 30.82, PersV 1983, S. 320) entschieden, dass die Anfechtung der Wahl des Vertrauensmanns der Schwerbehinderten im Bereich des öffentlichen Dienstes vor den Fachkammern bzw. dem Fachsenat für Personalvertretungssachen der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu entscheiden ist.

    Auch nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.03.1983 (aaO.) gilt für die gerichtliche Zuständigkeit das Recht, auf das die Betriebs-, Personal- oder Richterratswahl Anwendung findet.

  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88

    Beschlussverfahren: Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten der

    Auszug aus ArbG Freiburg, 10.10.2002 - 11 BV 15/02
    Ebenso hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 21.09.1989 (1 AZR 465/88, PersV 1989, S. 180) ebenfalls entschieden, dass Streitigkeiten zwischen einer Schwerbehindertenvertretung und der Dienststelle, in der sie errichtet ist, dann von den Verwaltungsgerichten zu entscheiden sind, wenn für die Dienststelle ein Personalvertretungsgesetz gilt.
  • Drs-Bund, 17.07.1998 - BT-Drs 13/11289
    Auszug aus ArbG Freiburg, 10.10.2002 - 11 BV 15/02
    Sinn dieser Gesetzesänderung war jedoch nicht, der Arbeitsgerichtsbarkeit nun auch die Entscheidung über Wahlanfechtungen in Dienststellen des öffentlichen Rechts zuzuweisen, sondern lediglich die im Rahmen der Gesetzesänderung vom 23.07.1996 (Bundesgesetzblatt I, S. 1088) verabsäumte Klarstellung nachzuholen, dass nicht nur die Angelegenheit der Werkstatträte der Behinderten gemäß § 54 c Schwerbehindertengesetz a. F., sondern auch die Angelegenheit der Schwerbehindertenvertretung (§§ 24 und 25 Schwerbehindertengesetz) im Beschlussverfahren zu entscheiden sind (s. Bundestagsdrucksache 13/11289 vom 17.07.1998 -- Begründung, 2. Teil -- Die einzelnen Vorschriften -- zu Art. 1 (Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht